Ankaufbedingungen

§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich

(1) Vertragspartner ist die

TALK-POINT GmbH
Bahnhofstraße 21
04838 Eilenburg
Deutschland

Vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Georges, Marin Tornev und Plamen Odjakov.
Eingetragen beim Amtsgericht Leipzig, HRB 22067.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE245858189.
Telefon 03423 70998100, E-Mail kundenservice@talk-point.de.

(2) Diese Ankaufbedingungen gelten für alle Verträge, in denen wir ein gebrauchtes Gerät von Ihnen ankaufen und die über unseren Ankaufweg im Internet angebahnt werden. Abweichende Bedingungen von Ihnen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen in Textform zu.

(3) Maßgeblich ist die Fassung dieser Bedingungen, der Sie bei Abgabe Ihres Angebots im Ankaufweg zugestimmt haben. Sie können sie dort jederzeit aufrufen, speichern und ausdrucken. Die von Ihnen akzeptierte Fassung senden wir Ihnen mit der Eingangsbestätigung als PDF zu.

§ 2 Wer bei uns verkaufen darf

(1) Sie müssen volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein. Ein Mindestalter von 18 Jahren ist Voraussetzung für den Ankauf.

(2) Wir kaufen an Privatpersonen und an Gewerbetreibende an. Im Ankaufweg geben Sie an, ob Sie als Verbraucher oder gewerblich verkaufen. Verkaufen Sie gewerblich, benötigen wir zusätzliche Angaben zur ordnungsgemäßen Abrechnung.

(3) Wir kaufen ausschließlich innerhalb Deutschlands an.

§ 3 Welche Geräte wir ankaufen

(1) Wir kaufen nur Geräte an, die in unserem Ankaufkatalog stehen und für die der Ankaufweg ein Angebot ausgibt.

(2) Nicht ankaufsfähig sind insbesondere Geräte,

  1. deren IMEI oder Seriennummer fehlt, unleserlich, verändert oder nachträglich aufgebracht ist,
  2. die in einer Sperrdatenbank als verloren oder gestohlen geführt werden,
  3. deren Aktivierungssperre nicht gelöst ist (§ 7),
  4. die über einen SIM- oder Netzlock verfügen,
  5. die keine Original-Geräte des angegebenen Herstellers sind,
  6. die als nicht reparierbar gelten, weil wesentliche Teile fehlen,
  7. bei denen ein Wasserschaden oder ein aufgeblähter Akku vorliegt,
  8. von denen eine Gesundheits- oder Brandgefahr ausgeht, etwa durch starke Verschmutzung, Schimmel oder einen beschädigten Akku.

(3) Geräte mit beschädigtem, aufgeblähtem oder auslaufendem Akku dürfen aus Sicherheitsgründen nicht versendet werden. Melden Sie sich in diesem Fall vor dem Versand bei uns; wir stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

(4) Senden Sie ein anderes Gerät nach Absatz 2 ein, gilt § 10 Absatz 4.

§ 4 Ihr Selbsttest und unser vorläufiges Angebot

(1) Im Ankaufweg wählen Sie Modell, Farbe und Speicher, geben die IMEI an und beantworten Fragen zum Zustand Ihres Geräts. Aus diesen Angaben errechnen wir ein vorläufiges Angebot.

(2) Das vorläufige Angebot ist ausdrücklich vorläufig. Es beruht ausschließlich auf Ihren Angaben und steht unter dem Vorbehalt unserer Prüfung nach § 10.

(3) Das vorläufige Angebot gilt 14 Tage ab dem Tag, an dem es erstellt wurde. Das genaue Datum steht im Angebot und auf Ihrer Statusseite. Nehmen Sie es in dieser Frist nicht an, verfällt es von selbst; Sie können den Ankaufweg jederzeit neu durchlaufen, dann zum dann gültigen Preis.

(4) Ihre Angaben bilden die Grundlage unserer vorläufigen Bewertung. Erweisen sie sich bei der Prüfung als unzutreffend oder unvollständig, sind wir berechtigt, den Ankauf abzulehnen oder Ihnen ein Endangebot nach § 10 zu unterbreiten.

§ 5 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung im Ankaufweg und das vorläufige Angebot sind kein verbindliches Angebot von uns, sondern die Aufforderung an Sie, uns ein Angebot zu machen.

(2) Indem Sie das vorläufige Angebot annehmen und Ihre Angaben absenden, geben Sie uns ein verbindliches Angebot zum Verkauf des beschriebenen Geräts ab.

(3) Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Gerät erhalten, geprüft und Ihr Angebot in Textform angenommen haben. Weder unsere Eingangsbestätigung noch die Mitteilung, dass die Prüfung begonnen hat, ist eine Annahme Ihres Angebots.

(4) Wie die Prüfung abläuft und was gilt, wenn unser Befund von Ihren Angaben abweicht, regelt § 10.

§ 6 Ihre Erklärungen zum Gerät

Mit Abgabe Ihres Angebots erklären Sie nach bestem Wissen und Gewissen, dass die folgenden Angaben zutreffen:

(1) Sie sind Eigentümer des Geräts und können frei darüber verfügen.

(2) Das Gerät ist frei von Rechten Dritter. Es ist insbesondere nicht verpfändet, nicht sicherungsübereignet, nicht geleast, nicht gemietet und nicht Teil eines laufenden Ratenkauf- oder Gerätefinanzierungsvertrags. Es ist nicht Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Versicherungsfalls, einer Sicherstellung, Beschlagnahme oder eines sonstigen Verfahrens, das Ihre Verfügungsbefugnis einschränkt.

(3) Das Gerät stammt nicht aus einer Straftat und ist Ihnen nicht durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Hehlerei zugekommen.

(4) Die von Ihnen angegebene IMEI gehört zu dem Gerät, das Sie einsenden.

(5) Sie haben alle personenbezogenen Daten gesichert und vom Gerät gelöscht (§ 8) und alle Geräte- und Kontosperren gelöst (§ 7).

(6) Wir dürfen die Angaben aus Absatz 1 bis 4 im rechtlich zulässigen Umfang und nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung nachprüfen und einen Herkunftsnachweis verlangen, etwa den Kaufbeleg. Können oder wollen Sie ihn nicht vorlegen, dürfen wir vom Ankauf absehen; § 11 gilt entsprechend.

§ 7 Aktivierungssperre und Gerätesperren

(1) Ein Gerät mit aktiver Aktivierungssperre lässt sich nicht prüfen, nicht zurücksetzen und nicht weiterverkaufen. Es ist für uns bis zur vollständigen Entsperrung nicht ankaufsfähig.

(2) Bevor Sie das Gerät einsenden, lösen Sie deshalb alle Sperren:

  1. bei iPhone und iPad: „Wo ist?" deaktivieren, von Ihrem Apple Account abmelden, alle Inhalte und Einstellungen löschen und das Gerät aus Ihrer Geräteliste entfernen,
  2. bei Android-Geräten: das Google-Konto und — bei Samsung — das Samsung-Konto vom Gerät entfernen und danach auf Werkseinstellungen zurücksetzen,
  3. Displaysperre, PIN, Muster und SIM-PIN aufheben.

Wie das geht, steht Schritt für Schritt in unserem Ratgeber Aktivierungssperre deaktivieren.

(3) Erreicht uns ein Gerät mit aktiver Sperre, können wir es nicht prüfen. Wir melden uns bei Ihnen und geben Ihnen Gelegenheit, die Sperre aus der Ferne zu lösen. Das Gerät liegt bis dahin bei uns.

(4) Lösen Sie die Sperre nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach unserer Aufforderung in Textform, senden wir Ihnen das Gerät nach § 11 zurück. Ein Ankauf kommt dann nicht zustande.

§ 8 Daten: Sicherung und Löschung

(1) Sichern Sie Ihre Daten, bevor Sie das Gerät einsenden. Wir sind nicht verpflichtet, Daten von Ihrem Gerät zu sichern, auszulesen, wiederherzustellen oder an Sie herauszugeben. Ist das Gerät zurückgesetzt, lassen sich Daten nicht wiederherstellen.

(2) Für die Löschung Ihrer Daten sind Sie verantwortlich. Bevor Sie das Gerät einsenden,

  1. löschen Sie alle personenbezogenen und sonstigen Daten vollständig und setzen das Gerät auf Werkseinstellungen zurück,
  2. melden Sie sich von allen Konten ab und lösen alle Sperren nach § 7,
  3. entnehmen Sie SIM-Karte und Speicherkarte und löschen vorhandene eSIM-Profile.

Wie das geht, steht in unserem Ratgeber Daten löschen vor dem Verkauf.

(3) Unabhängig davon setzen wir jedes Gerät, das wir ankaufen oder nach § 18 verwerten, vor jeder Weitergabe nach dem Stand der Technik zurück und löschen dabei verbliebene Daten. Wir sehen Daten auf dem Gerät nicht ein und werten sie nicht aus; auf das Gerät greifen wir nur zu, soweit es für Prüfung und Löschung technisch nötig ist. Geräte, die wir Ihnen nach § 11 zurücksenden, setzen wir nicht zurück.

(4) Unsere Löschung ersetzt Ihre Löschung nach Absatz 2 nicht. Aus technischen Gründen lässt sich nicht ausschließen, dass einzelne Datenfragmente ein Zurücksetzen überdauern. Soweit ein Schaden darauf beruht, dass Sie entgegen Absatz 2 Daten auf dem Gerät belassen oder das Gerät nicht ordnungsgemäß zurückgesetzt haben, haften wir nur nach Maßgabe von § 19 dieser Ankaufbedingungen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnung, bleiben unberührt.

(5) Personenbezogene Daten, die Sie uns im Ankaufweg geben, verarbeiten wir nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Versand und Transportgefahr

(1) Für die Einsendung stellen wir Ihnen ein kostenloses Versandlabel zur Verfügung. Sie finden es auf Ihrer Statusseite, sobald es fertig ist.

(2) Senden Sie das Gerät innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme des vorläufigen Angebots ein. Geht Ihr Gerät später bei uns ein, kann eine erneute Bewertung nötig werden.

(3) Verpacken Sie das Gerät transportsicher und gut gepolstert. Schäden gehen zu Ihren Lasten, soweit sie auf einer von Ihnen zu vertretenden unzureichenden Verpackung beruhen.

(4) Bis zur Übergabe an uns tragen Sie die Gefahr des Verlusts und der Beschädigung auf dem Transportweg.

(5) Bei Nutzung unseres Versandlabels haftet das von uns beauftragte Transportunternehmen (derzeit DHL) nach seinen Beförderungsbedingungen für Verlust und Beschädigung bis zu 500 Euro je Paket. Ersetzt wird nur der nachgewiesene Wert des Geräts zum Zeitpunkt der Einlieferung; den Wert weisen wir insbesondere mit Ihrem Ankaufantrag und Ihrem Erwerbsnachweis nach Absatz 6 nach. Übersteigt der Wert Ihres Geräts 500 Euro, tragen Sie das Risiko für den übersteigenden Teil selbst.

(6) Geben Sie das Paket in einer Filiale oder einem Paketshop des Transportunternehmens ab, nicht in einer Packstation, und bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und die Verpackung auf, bis die Schadensabwicklung abgeschlossen ist. Melden Sie uns einen Verlust oder Transportschaden unverzüglich, nachdem Sie davon erfahren haben. Für die Schadensmeldung benötigen wir den Einlieferungsbeleg, bei Beschädigung Fotos von Gerät und Verpackung sowie einen Nachweis über den Erwerb des Geräts mit IMEI oder Seriennummer (etwa die Händlerrechnung, die Kaufbestätigung des Herstellers oder die Vertragsunterlagen Ihres Mobilfunkanbieters). Fehlt der Einlieferungsbeleg oder der Erwerbsnachweis, kann das Transportunternehmen die Entschädigung kürzen oder verweigern. Wir übernehmen die Schadensabwicklung gegenüber dem Transportunternehmen und leiten die geleistete Entschädigung an Sie weiter. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.

(7) Senden Sie ohne unser Versandlabel, tragen Sie Kosten und Risiko der Einsendung selbst.

(8) Legen Sie keine Zubehörteile bei, die nicht Teil des Ankaufs sind. Beigelegte Fremdgegenstände senden wir nicht gesondert zurück.

§ 10 Unsere Prüfung und das Endangebot

(1) Nach Eingang prüfen wir Ihr Gerät: Identität über die IMEI, Funktionsfähigkeit, optischer Zustand und die Punkte aus § 3 und § 6.

(2) Entspricht das Gerät Ihren Angaben, nehmen wir Ihr Angebot zum vorläufig genannten Betrag in Textform an (§ 5 Absatz 3) und zahlen nach § 12 aus.

(3) Weicht unser Befund ab, nehmen wir Ihr Angebot nicht an; es kommt zunächst kein Vertrag zustande. Stattdessen erhalten Sie ein Endangebot. Es nennt den neuen Betrag, den festgestellten Zustand, eine Begründung und mindestens ein Foto des Befundes. Sie haben 14 Kalendertage ab Zugang des Endangebots Zeit, sich zu entscheiden:

  1. Sie nehmen das Endangebot an — dann kommt der Vertrag zu diesem Betrag zustande, und wir zahlen nach § 12 aus.
  2. Sie lehnen ab — dann kommt kein Vertrag zustande, und wir senden Ihnen das Gerät kostenlos zurück (§ 11).

(4) Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass das Gerät nach § 3 Absatz 2 nicht ankaufsfähig ist, lehnen wir den Ankauf ab und senden Ihnen das Gerät nach § 11 zurück.

(5) Schweigen gilt nicht als Annahme. Lassen Sie die Frist verstreichen, verfällt das Endangebot nicht; Ihr Gerät liegt weiter bei uns und geht weder in unser Eigentum über noch wird es verwertet. Wir erinnern Sie zweimal im Abstand von jeweils zwei Wochen. Reagieren Sie danach nicht, gilt § 18 (Verwahrung und Verwertung).

(6) Ein Endangebot können wir nur einmal je Ankauf machen. Nachverhandlungen über den Betrag führen wir nicht.

§ 11 Rückversand

(1) Kommt kein Vertrag zustande, senden wir Ihnen das Gerät innerhalb Deutschlands kostenlos an die Adresse zurück, die Sie uns genannt haben.

(2) Ist die Adresse unvollständig oder falsch und scheitert der Rückversand daran, fordern wir Sie zur Korrektur auf. Soweit ein weiterer Rückversand wegen einer von Ihnen zu vertretenden unrichtigen oder unvollständigen Anschrift erforderlich wird, können wir die dadurch tatsächlich entstandenen und erforderlichen Versandkosten verlangen.

(3) Für den Rückweg tragen wir die Transportgefahr bis zum Zugang bei Ihnen.

§ 12 Auszahlung

(1) Sie wählen im Ankaufweg, wie wir auszahlen:

  1. Überweisung auf Ihr Konto — dafür brauchen wir IBAN und Kontoinhaber,
  2. PayPal an Ihre PayPal-Adresse,
  3. Gutschein für unseren Shop (§ 13).

(2) Wir zahlen spätestens zehn Werktage nach Abschluss der Prüfung aus.

(3) Wir zahlen auf das Konto oder die PayPal-Adresse, die Sie uns im Ankaufweg genannt haben. Auszahlungen an Dritte erfolgen nur nach vorheriger Prüfung und Ihrer ausdrücklichen Weisung in Textform; wir können dafür geeignete Nachweise verlangen.

(4) Wir zahlen nicht in bar.

(5) Bei privaten Verkäufen versteht sich der Ankaufpreis einschließlich einer etwaigen Differenzbesteuerung unsererseits. Verkaufen Sie gewerblich, erfolgt die Abrechnung nach den für Sie geltenden umsatzsteuerlichen Vorschriften; die dafür nötigen Angaben stimmen wir mit Ihnen ab.

§ 13 Der Gutschein

(1) Entscheiden Sie sich statt Geld für einen Gutschein, erhöht sich Ihr Ankaufbetrag um einen Bonus. Wie hoch der Bonus ist, steht im jeweiligen Angebot.

(2) Der Bonus fällt nur beim Gutschein an. Bei Überweisung und PayPal zahlen wir den Betrag ohne Bonus aus.

(3) Wir stellen den Gutschein nach der Prüfung aus und senden ihn als Code an die E-Mail-Adresse, die Sie uns genannt haben.

(4) Für den Gutschein gilt:

  1. Er ist drei Jahre zum Ende des Ausstellungsjahres gültig.
  2. Er ist übertragbar und an keine bestimmte Person gebunden.
  3. Ein bei Einlösung verbleibendes Restguthaben wird gutgeschrieben und bei weiteren Einkäufen angerechnet.
  4. Es gibt keinen Mindestbestellwert.
  5. Er ist mit Rabattaktionen kombinierbar; pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
  6. Er ist auf das gesamte Sortiment unseres Shops einlösbar.
  7. Geben Sie einen mit dem Gutschein bezahlten Artikel zurück, schreiben wir den Wert erneut als Gutschein gut.

(5) Ein einmal ausgestellter Gutschein wird nicht nachträglich in Geld umgewandelt.

§ 14 Eigentumsübergang

Das Eigentum an dem Gerät geht mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags (§ 5 Absatz 3 oder § 10 Absatz 3 Buchstabe a) auf uns über. Bis dahin bleibt es Ihr Eigentum, auch während es bei uns liegt.

§ 15 Mängelhaftung

(1) Für den Zustand des Geräts haften Sie uns nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Mängelansprüche wegen solcher Eigenschaften des Geräts, die wir bei der Prüfung nach § 10 tatsächlich erkannt und bei der Preisbestimmung berücksichtigt haben, machen wir nicht geltend.

(3) Hiervon unberührt bleiben Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln, unzutreffenden Erklärungen oder Verletzung Ihrer Pflichten nach § 6. Stellt sich insbesondere heraus, dass das Gerät nicht Ihnen gehörte oder aus einer Straftat stammt, stehen uns die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung und Schadensersatz, soweit deren Voraussetzungen vorliegen.

§ 16 Kein Widerrufsrecht

Für diesen Ankauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, weil Sie sich nicht zur Zahlung eines Preises verpflichten (§ 312 Absatz 1 BGB).

§ 17 Verdacht auf strafbare Herkunft

(1) Wir dokumentieren Ankaufs- und Prüfvorgänge, einschließlich der Gerätekennung (IMEI oder Seriennummer), im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs-, Nachweis- und Sicherheitsanforderungen sowie nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

(2) Wir gleichen jede angegebene IMEI mit unserer eigenen Sperrliste ab; das Ergebnis kann zur Ablehnung des Ankaufs führen. Bei konkreten tatsächlichen Anhaltspunkten für eine strafbare Herkunft können wir den Ankauf ablehnen und das Gerät nur insoweit sowie für die Dauer zurückbehalten, wie dies aufgrund gesetzlicher Pflichten oder zur Wahrung berechtigter Interessen rechtlich zulässig und erforderlich ist. Wir informieren Sie hierüber, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wir sind in diesem Fall berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, die zuständigen Behörden zu informieren und ihnen die zum Gerät gespeicherten Angaben zu übermitteln.

§ 18 Verwahrung und Verwertung

(1) Können wir Ihnen ein Gerät nicht zurücksenden, weil wir Sie nicht erreichen, Sie die Sendung nicht annehmen oder die Zustellung wiederholt scheitert, oder haben Sie auf ein Endangebot auch nach den Erinnerungen nach § 10 Absatz 5 nicht reagiert, verwahren wir das Gerät für Sie. Es bleibt Ihr Eigentum.

(2) Wir fordern Sie mindestens zweimal in Textform an die uns zuletzt bekannte E-Mail-Adresse und, soweit bekannt, zusätzlich an Ihre Postanschrift auf, uns mitzuteilen, wohin wir das Gerät senden sollen oder ob Sie das Endangebot annehmen. Zwischen beiden Aufforderungen liegen mindestens zwei Wochen.

(3) Mit der zweiten Aufforderung setzen wir Ihnen eine Frist von mindestens vier Wochen und kündigen Ihnen ausdrücklich an, was wir nach Ablauf der Frist tun werden: das Gerät verkaufen (Verwertung) oder — nur unter den Voraussetzungen des Absatzes 5 — entsorgen.

(4) Reagieren Sie bis zum Ablauf der Frist nicht, dürfen wir das Gerät verwerten, frühestens jedoch drei Monate nach der ersten Aufforderung. Den erzielten Erlös rechnen wir Ihnen in Textform ab. Davon ziehen wir nur die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Rücksende- und Lagerkosten ab; den Rest zahlen wir Ihnen nach § 12 aus, sobald Sie uns eine Auszahlungsmöglichkeit nennen. Ihr Anspruch auf den Erlös bleibt auch dann bestehen, wenn Sie sich erst nach der Verwertung bei uns melden.

(5) Entsorgen dürfen wir ein Gerät nur, wenn es objektiv wertlos ist, von ihm eine Sicherheitsgefahr ausgeht (etwa durch einen beschädigten Akku) oder es sich nicht verwerten lässt — und nur, wenn wir Ihnen die Entsorgung nach Absatz 3 vorher angekündigt haben.

(6) Vor jeder Weitergabe setzen wir das Gerät nach § 8 Absatz 3 zurück.

§ 19 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen, haften wir der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus einer von uns übernommenen Garantie, nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche.

(4) Für den Verlust von Daten auf dem eingesandten Gerät gelten die Absätze 1 bis 3. Weil Sie nach § 8 verpflichtet sind, Ihre Daten vorher zu sichern und zu löschen, ist ein ersatzfähiger Schaden auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung für die Wiederherstellung entstanden wäre.

§ 20 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.

(2) Sind Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz Eilenburg.

(3) Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Soweit einzelne Bestimmungen dieser Ankaufbedingungen unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam.

(5) Individuelle Vereinbarungen mit Ihnen, einschließlich mündlicher Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen Ankaufbedingungen. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform.

Stand: 21. Oktober 2026