Mängelhaftungsrecht Erklärung

 

Mängelhaftungsrecht Erklärung findest Du hier:

  1. Regelungen beim Verkauf von Neuware
    Beim Verkauf von Neuware bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
  2. Regelungen beim Verkauf von Gebrauchtware
    Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Mängelhaftungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
    Im Übrigen gilt für gebrauchte Ware eine Mängelhaftung von einem Jahr, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Mängelhaftung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist.
    Im Übrigen bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union nach Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Was das für Neuware und für gebrauchte Ware konkret bedeutet, steht darunter.

Harmonisierte EU-Mitteilung über die gesetzliche Gewährleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche
  Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum, für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht
  weniger als ein Jahr. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer müssen in solchen
  Fällen kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung anbieten, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land — dasselbe Ziel wie der QR-Code in der Mitteilung: europa.eu/youreurope/garantien